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GASPOOL betreibt ein Marktgebiet im Sinne der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“. Dies umfasst insbesondere die folgenden Funktionen und Prozesse:

  • GASPOOL schließt Bilanzkreisverträge mit Bilanzkreisverantwortlichen ab.
  • GASPOOL führt Bilanzkreise, Sub-Bilanzkonten und Netzkonten.
  • GASPOOL beschafft Regelenergie und setzt diese ein.
  • GASPOOL tauscht Daten mit anderen Netzbetreibern und Bilanzkreisverantwortlichen aus (Allokationsdaten, Nominierungen etc).
  • GASPOOL betreibt einen Handelspunkt für Erdgas und nimmt zu diesem Zweck z.B. Nominierungen für diesen GASPOOL Hub entgegen.

Insgesamt füllt GASPOOL damit die Rolle des Marktgebietsverantwortlichen gemäß Kooperationsvereinbarung und GABi Gas aus.

Hinweis: GASPOOL ist kein Ein-/Ausspeisenetzbetreiber, d. h. Sie können bei GASPOOL keine Kapazitäten für physische Ein-/Ausspeisepunkte buchen und für diese Punkte Gasmengen nominieren. Wenden Sie sich dazu bitte an die jeweiligen Ein-/Ausspeisenetzbetreiber.

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Fristenkalender für das Gaswirtschaftsjahr 2012/2013
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Für alle Angaben können wir keine Haftung übernehmen.
Die Inhalte dieses Kalenders wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Einzig verbindlich sind die gesetzlichen Fristen, die Fristen aus der Kooperationsvereinbarung in ihrer aktuellen Form sowie die Fristen aus unseren jeweils aktuellen Vertragsbedingungen.

Aktuelle Kooperations-
vereinbarung
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Festlegung in Sachen Ausgleichsleistungen
und Bilanzierung Gas
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