Konvertierung

Ab dem 1. Oktober 2011 bilanziert GASPOOL qualitätsübergreifend. Bilanzkreisverantwortliche können Ein- und Ausspeisestellen im Marktgebiet GASPOOL unabhängig von der Gasqualität (H- oder L-Gas) in ein Bilanzkreisportfolio einbringen. Über eine Verknüpfung von H- und L-Gas-Bilanzkreisen untereinander können Gasmengen virtuell konvertiert werden. Für jede auf diese Weise konvertierte MWh wird ein Konvertierungsentgelt fällig.

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Einstweilige Anordnung zum Konvertierungsentgelt (BK7-11-002-E2)
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